Gastmitgliedschaft von Golf-Gast

Unser Name ist Programm: wir vermitteln günstige Gast-Mitgliedschaften in deutschen Golfclubs, mit denen Sie weltweit auf nahezu allen Golfanlagen als Gast spielen können. Jetzt schon für super-günstige € 1* für 2025 in der Zweijahres-Vereinbarung.  Melden Sie sich jetzt an und genießen Sie schon in wenigen Tagen die Gastfreundschaft der Golfanlagen in Ihrer Nähe!

 

* Jahresbeitrag 2025 zzgl. einmalig 50,- € Verbandsabgaben pro Kalenderjahr



Gastmitgliedschaft 2024?

Sie möchten noch 2024 spielen und eine Gastmitgliedschaft von Golf-Gast erhalten? Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Gastmitgliedschaft - was ist denn das?

Sie erwerben zum ersten Mal eine Fern- bzw. Gastmitgliedschaft in Deutschland? Sie sind unsicher, ob diese Form der Golfmitgliedschaft richtig ist für Sie?

Dann sind die nachfolgenden Informationen sicherlich interessant für Sie!

Die Vermarktung von Fern- bzw. Gastmitgliedschaften durch entsprechend kompetente Fach-Agenturen (wie z.B. Golf-Gast.de) war den Golfanlagen in Deutschland bis vor wenigen Jahren noch verboten. Daher gibt es bis heute unsinnige Gerüchte und hartnäckige Halbwahrheiten rund um diese günstige Form der Golfmitgliedschaft.

  • So wird beispielsweise immer wieder behauptet, das Inhaber einer Fern- bzw. Gastmitgliedschaft auf vielen Golfanlagen nicht spielen dürfen.

    Das stimmt nicht!

    Genauso wie die Mitglieder der VcG verlangen einige wenige Golfanlagen in Deutschland von den Inhabern einer günstigen Mitgliedschaft einen Zuschlag zum regulären Greenfee.

    Sie sollten sich davon nicht beunruhigen lassen, denn erstens nimmt die Anzahl dieser Golfanlagen kontinuierlich ab und zweitens gibt es bereits heute deutlich mehr Golfanlagen, die alle Gäste – egal mit welchem Ausweis – freundlich und gleichberechtigt behandeln. Wir empfehlen: seien Sie der gern gesehene Gast auf diesen Golfanlagen und strafen Sie die diskriminierenden Golfanlagen mit Ignoranz.

  • Den Ausweisen von Fern- bzw. Gastmitgliedschaften fehlt ein wichtiger Aufdruck, sodass diese Form der Mitgliedschaft sofort erkennbar ist.

    Dies ist eine der typischen Halbwahrheiten rund um diese Form der Mitgliedschaft.

    Richtig ist, dass die Golfclub-Ausweise, wie wir sie vermitteln, kein so genanntes „goldenes Hologramm“ aufgedruckt haben. Dieses Hologramm ist dann vorhanden, wenn der Inhaber des Ausweises ein lokales Mitglied seiner wohnortnahen Golfanlage ist und über das uneingeschränkte Spielrecht verfügt. Als Fern- bzw. Gastmitglied sind Sie natürlicherweise erstens nicht in einem Golfclub in wohnortnähe und zweitens gegen Zahlung eines Greenfee spielberechtigt.

    Selbstverständlich können Sie auf allen anderen Golfanlagen, auf denen Gäste willkommen sind, uneingeschränkt – natürlich gemäß der Hausordnung dieser Golfanlagen – Golf spielen.

    Übrigens: rund die Hälfte aller Golfanlagen verzichtet auf die Kennzeichnung der Clubausweise, womit grundsätzlich das Aussehen der Ausweise zunächst herzlich wenig – und schon gar nicht etwas Negatives - über den Inhaber des Ausweises aussagt.

  • Inhaber von Fern- bzw. Gastmitgliedschaften werden in Deutschland wie Golfer 2. Klasse behandelt.

    Das ist schlichter Unsinn!

    Wie gesagt: es gibt einige wenige Golfanlagen, die von Fern- bzw. Gastmitgliedern, aber auch von z.B. den Mitgliedern der VcG (immerhin einem Verein unter dem des Deutschen Golf Verbandes DGV!) einen Zuschlag zum regulären Greenfee verlangen. Wenn Sie an einem Sonntag im Hochsommer auf diesen Anlagen eine Golfrunde spielen möchten, kann es Ihnen tatsächlich widerfahren, als Gast nicht angemessen behandelt zu werden. Was glauben Sie, wie die Mitarbeiter am Empfang der Golfanlage Sie behandeln, wenn Sie an einem herbstlichen Dienstagmorgen mit Bargeld winken? Dieses bigotte Verhalten gilt aber wirklich nur für einen kleinen Teil der deutschen Golfanlagen! Die übergroße Mehrzahl freut sich auf Ihren Besuch und das Greenfee, das Sie bezahlen wollen.

Mit einer Mitgliedschaft von Golf-Gast haben Sie alles, was Sie zum Golfspielen brauchen: den Zugang zu nahezu allen Golfanlagen weltweit, die Teilnahmemöglichkeit an allen offenen Turnieren und die offizielle Handicapführung gemäß den Vorgabenrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes DGV!